NATURGESETZE der Psychologie - Das Grundgesetz der Psychologie 

Das Grundgesetz der Psychologie finden Sie in meiner Homepage www.psychologie-naturgesetze.info/42405.html beschrieben.

 

Aus dem dort vorgestellten Naturgesetz - dem Grundgesetz der Psychologie - gehen alle Erscheinungen hervor, die wir der Psychologie zuordnen.

Im Wesentlichen geht daraus hervor, dass die Umwelt auf den Menschen wirkt und der Mensch in einem geschlossenen Wirkungsablauf*) durch sein Verhalten auf die Umwelt wirkt. Den Wirkungen zufolge gibt es Veränderungen in der Umwelt, die wiederum auf den Menschen wirken.

Bei der Verarbeitung des (aktuellen) Geschehens in der Umwelt, das auf einen Menschen wirkt, haben verschiedene andere Größen Einfluss, wie frühere Ereignisse (früheres Geschehen), die zu Erlebnissen führten und zur Erfahrung wurden. Eine solche komplexe Verarbeitung hat letztlich den Zweck, ein entsprechendes VERHALTEN**) hervorzurufen.

Unter den Vorgängen der Verarbeitung von Geschehen sind auch Vorgänge, die bislang nicht genauer beschrieben und bestimmt wurden, jedenfalls unter der Bezeichnung Verdrängung zur Vorstellung gelangt sind. Hier stelle ich ein weiteres Gesetz der Psychologie vor, das sich aus dem Grundgesetz ableiten lässt: Das Verdrängungsgesetz (die Gesetzmäßigkeiten die zur Verdrängung führen und diese ausmachen).

Berücksichtigt man bestimmte Eigenschaften der Umwelt und die Eigenschaften eines die Umwelt erlebenden und durch sein Verhalten in die Umwelt wirkenden Menschen, dann geht daraus unter anderem ein Zusammenhang hervor, der sich mit dem Namen Verdrängungsvorgang (Vorgang der Verdrängung und Verschleierung) bezeichnen lässt. Die Beschreibung dieses Zusammenhanges führt zum VERDRÄNGUNGSGESETZ, das Sie hier beschrieben finden!

  • Im Moment bereite ich den weiteren Inhalt für dieses Kapitel vor. Um Sie auf gewohntem Niveau informieren zu können, werde ich noch ein wenig Zeit benötigen. Bitte schauen Sie daher bei einem späteren Besuch noch einmal auf dieser Seite vorbei. Vielen Dank für Ihr Interesse!

         Ihr Dietmar G. West






 




*) Der geschlossene Wirkungsablauf





**) Zweck der Verarbeitung des Geschehens





 

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